
Wegen der mit dem Eintritt des Tauwetters aufgetretenen außerordentlichen Gefährdung des Straßenzustandes und aufgrund des Gutachtens der Abteilung 7, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, werden von der Gemeinde Pöllauberg als Straßenerhalter gemäß § 44 b StVO 1960, in der derzeit geltenden Fassung,
sämtliche Gemeindestraßen
ab 9. Februar 2026 bis auf Widerruf mit „7,5 t“ gewichtsbeschränkt.
Von der Gewichtsbeschränkung sind ausgenommen: Auto- und Schülerbusse, Kraftfahrzeuge der Steir. Tierkörperverwertung, Lebens- und Futtermitteltransporte, Einsatz-, Straßendienst- und Müllsammelfahrzeuge.
Die Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht“ gemäß § 52 Ziffer 9 c StVO werden am 9. Februar 2026 von Organen der Gemeinde Pöllauberg aufgestellt.
Der Bürgermeister
Gerald Klein