Pöllauberg

 

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Naturpark Pöllauer Tal

Veranstaltungen

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Veranstaltungsgesetz NEU!

Mit 1.11.2012 ist das neue vom Steiermärkischen Landtag beschlossene Veranstaltungsgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt für alle allgemein zugänglichen und allgemein beworbenen Veranstaltungen (d.h. sämtliche Feste, Wandertage, Konzerte, Grillfeiern, usw.).

Wesentliche Änderungen:

- jede Veranstaltung ist bei der Gemeinde  melde- bzw. anzeigepflichtig
- neue umfangreichere Formulare
- 2 oder 6 Wochen vor der Veranstaltung hat die Anzeige bzw. Meldung beim Gemeindeamt zu erfolgen

Arten von Veranstaltungen:

Kleinveranstaltung

- nicht mehr als 300 Personen werden erwartet
- die Veranstaltungszeit zwischen 8.00 und 22.00 Uhr liegt und
- die Veranstaltung nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauert

spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Gemeinde melden

Meldepflichtige Veranstaltungen  

- Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben (gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung liegt vor, Veranstaltung nicht durch Betriebsinhaber)
- Veranstaltungen die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind (Naturparkarena)

spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Gemeinde melden

Anzeigepflichtige Veranstaltungen

- wenn es sich nicht um eine Klein- und meldepflichtige Veranstaltung handelt

spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Gemeinde melden

Bei Veranstaltungen, wo über 1000 Personen erwartet werden, ist die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld zuständig!

Für weitere Fragen bezüglich des Veranstaltungsgesetzes steht Ihnen das Gemeindeamt zur Verfügung

 

Formulare zur Veranstaltungsmeldung