Förderungen der Gemeinde Pöllauberg ab 01.01.2018
E-Bike
€ 100,- Voraussetzungen: Rechnung muss vorgelegt werden und Hauptwohnsitz.
Familiengeld
€ 300,- bei Geburt des Kindes
€ 300,- zum ersten Schuleintritt
€ 100,- für die 5. Schulstufe
Wird von der Gemeinde veranlasst.
Kindergartenbus
Leistung pro Jahr ca. € 29.000,--
Wird von der Gemeinde an das Busunternehmen Retter direkt bezahlt.
Zuschuss für Schwimmfahrten der Volksschüler in das Hallenbad Hartberg
€ 1,00 je Schüler und Fahrt
Wird mit dem Busunternehmen Retter verrechnet
Mobilitäts-Scheck für Studierende
€ 150,- je Semester (Hauptwohnsitz Pöllauberg)
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für Schulveranstaltungen (Schikurse, Schullandwochen etc.)
€ 25.- pro Schüler und Veranstaltung
Wird vom Klassenvorstand bei der Gemeinde beantragt
Lehrlingsförderung
Jährlich je Lehrling € 200.- für Betriebe im Gemeindegebiet Pöllauberg.
Diese Förderung wird an die Betriebe nach Antragstellung durch den Lehrherrn ausbezahlt.
Fahrtechnikkurs für Führscheinneulinge
Kosten Mehrphase PKW
Wird von der Gemeinde an das FSZ Ludersdorf bezahlt.
Zuschüsse für moderne Heizanlagen
60 % der Landesförderung, höchstens aber
€ 900.- für Pelletskaminöfen, Kachelöfen und Pelletskamin-öfen als Ganzhausheizung,
€ 1.000.- für Scheitholzkessel
€ 900.- für Pelletsanlagen und
€ 1.000.- für Hackgutanlagen
Beantragung durch den Förderungswerber bei der Gemeinde
Zuschuss für Solaranlagen
je m² € 40.- max. 50 m²
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Je kWp € 180.- max € 900,- je Anlage
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für die Errichtung einer Erdwärmeheizung
einmaliger Zuschuss in Höhe von € 900.-
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für Regenwasser-anlagen
€ 80.-/m³ Nutzinhalt der Anlage; max. 4 m³
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für die Errichtung von Hauszufahrtenbis zur Garage (Zuschuss für Schotterung und Staubfreimachung)
Schotter: je lfm € 16.- (max. 50 % der vorgelegten Schotterrechnung)
Asphalt oder Pflasterung: € 24.- je lfm (max. 30 % der vorgelegten Rechnung)
Antrag bei der Gemeinde
Zuschuss für Rinderbesamungen
€ 15 je Besamung
Abrechnung mit den Tierärzten
Ankaufsbeihilfe für Schafwidder
€ 15,- je deckfähiges Schaf, höchstens € 600.-
Antrag bei der Gemeinde
Förderung für Restaurierungen von Bildstöcken und Kapellen
Die Höhe der Förderung wird individuell ermittelt
Antragstellung bei der Gemeinde durch den Besitzer
Geburtstagsehrungen (75-iger, 80-iger, 85-iger, 90-iger, 95-iger)
Essenseinladung von der Gemeinde und Gutschein € 50,-
keine Beantragung notwendig.