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Heizkostenzuschuss des Landes

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Es gibt vom Land Steiermark den Heizkostenzuschuss mit einem Betrag von 340 Euro. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 im Gemeindeamt beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
  • sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind

Für die Antragstellung bitte sämtliche aktuellen Einkommensnachweise bzw. Pensionsabschnitte aller im Haushalt lebenden Personen mitnehmen (Einkommen monatlich mal 14 dividiert durch 12).
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

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