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Heizkostenzuschuss des Landes

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Es gibt vom Land Steiermark den Heizkostenzuschuss mit einem Betrag von 340 Euro. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden.

In diesem Jahr sind die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen)

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,
  • sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Für die Antragstellung bitte sämtliche aktuellen Einkommensnachweise bzw. Pensionsabschnitte aller im Haushalt lebenden Personen mitnehmen (Einkommen monatlich mal 14 dividiert durch 12).

  • NEU: Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen (Rechnungen, Belege)!!

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

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