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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

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Es gibt vom Land Steiermark den Heizkostenzuschuss mit einem Betrag von 340 Euro. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Gemeindeamt beantragt werden.

In diesem Jahr sind die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen)

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.827 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.741 Euro,
  • sowie 548 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Für die Antragstellung bitte sämtliche aktuellen Einkommensnachweise bzw. Pensionsabschnitte aller im Haushalt lebenden Personen mitnehmen (Einkommen monatlich mal 14 dividiert durch 12).

  • NEU: Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen (Rechnungen, Belege)!!

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

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