Landtagswahl 2024 - vorgezogene Stimmabgabe im Gemeindeamt
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Am 24. November 2024 findet die Landtagswahl statt.
Gem. § 36 Abs. 4 LTWO ist bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten eine sofortige Wahlmöglichkeit bis Freitag, 22. November bis 12:00 Uhr möglich.
Amtszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Freitags 13:00 - 17:00 Uhr